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   VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16   

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VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16 (https://dejure.org/2021,58576)
VG Cottbus, Entscheidung vom 09.12.2021 - 1 K 1601/16 (https://dejure.org/2021,58576)
VG Cottbus, Entscheidung vom 09. Dezember 2021 - 1 K 1601/16 (https://dejure.org/2021,58576)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (39)

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 621/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Mit Beschluss vom 28. Juni 2012 trennte das Gericht das Verfahren VG 1 K 902/11 zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung in den Verfahren VG 1 K 621/12 - VG 1 K 623/12 hinsichtlich der dort im Einzelnen bezeichneten Grundstücke ab.

    Der Kläger hat zu den Verfahren VG 1 K 621/12 - VG 1 K 623/12 jeweils am 09. März 2015 Restitutionsklagen erhoben (VG 1 K 318/15 - VG 1 K 320/15) und sich zu deren Begründung auf die auch im vorliegenden Klageverfahren vorgelegten Unterlagen bezogen.

    das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 04. Juli 2014 zum Aktenzeichen VG 1 K 902/11 aufzuheben und die Beklagte unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 17. Februar 2000 zu verpflichten, das zu den ehemaligen Gütern G ... einschließlich des Dorfes und Vorwerks F ... gehörende Grundeigentum sowie das ehemalige Grundeigentum in M ... mit Ausnahme der in den Verfahren VG 1 K 556/00, VG 1 K 308/12 und VG 1 K 621/12 - VG 1 K 623/12 streitgegenständlich gewesenen Grundstücke auf die Rechtsnachfolger des F ... zurück zu übertragen,.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten der vorliegenden Restitutionsklage nebst Beiakten und der parallelen Restitutionsklagen VG 1 K 318/15 - VG 1 K 320/15, sowie die Gerichtsakten der jeweiligen Ausgangsverfahren 1 K 902/11, 1 K 623/12, 1 K 622/12, 1 K 621/12, 1 K 308/12, 1 K 828/04 und 1 K 556/00 Bezug genommen.

    Die Auffassung des Klägers im Anschluss an die Erörterung der Zulässigkeitsfragen in der mündlichen Verhandlung vom 09. Dezember 2021, das Gericht sei angesichts der in den getrennten Verfahren VG 1 K 621/12 - VG 1 K 623/12 am 09. März 2015 erhobenen Restitutionsklagen (VG 1 K 318/15 - VG 1 K 320/15) verpflichtet gewesen, auf den Fristablauf einer (weitaus wichtigeren) Restitutionsklage zu dem Urteil der Kammer vom 04. Juli 2014 (VG 1 K 902/11) hinzuweisen, ist schon deshalb abwegig, weil das - über Hinweispflichten des Gerichts (etwa des Vorsitzenden nach § 86 Abs. 3 VwGO) in einem noch anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren weit hinausgehend - einer Rechtsberatung eines Beteiligten, zumal außerhalb eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, gleichkäme.

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 623/12

    "Musterverfahren" betreffend Klage des Fürsten zu Solms-Baruth auf

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Mit Beschluss vom 28. Juni 2012 trennte das Gericht das Verfahren VG 1 K 902/11 zur gesonderten Verhandlung und Entscheidung in den Verfahren VG 1 K 621/12 - VG 1 K 623/12 hinsichtlich der dort im Einzelnen bezeichneten Grundstücke ab.

    Der Kläger hat zu den Verfahren VG 1 K 621/12 - VG 1 K 623/12 jeweils am 09. März 2015 Restitutionsklagen erhoben (VG 1 K 318/15 - VG 1 K 320/15) und sich zu deren Begründung auf die auch im vorliegenden Klageverfahren vorgelegten Unterlagen bezogen.

    das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 04. Juli 2014 zum Aktenzeichen VG 1 K 902/11 aufzuheben und die Beklagte unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 17. Februar 2000 zu verpflichten, das zu den ehemaligen Gütern G ... einschließlich des Dorfes und Vorwerks F ... gehörende Grundeigentum sowie das ehemalige Grundeigentum in M ... mit Ausnahme der in den Verfahren VG 1 K 556/00, VG 1 K 308/12 und VG 1 K 621/12 - VG 1 K 623/12 streitgegenständlich gewesenen Grundstücke auf die Rechtsnachfolger des F ... zurück zu übertragen,.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten der vorliegenden Restitutionsklage nebst Beiakten und der parallelen Restitutionsklagen VG 1 K 318/15 - VG 1 K 320/15, sowie die Gerichtsakten der jeweiligen Ausgangsverfahren 1 K 902/11, 1 K 623/12, 1 K 622/12, 1 K 621/12, 1 K 308/12, 1 K 828/04 und 1 K 556/00 Bezug genommen.

    Die Auffassung des Klägers im Anschluss an die Erörterung der Zulässigkeitsfragen in der mündlichen Verhandlung vom 09. Dezember 2021, das Gericht sei angesichts der in den getrennten Verfahren VG 1 K 621/12 - VG 1 K 623/12 am 09. März 2015 erhobenen Restitutionsklagen (VG 1 K 318/15 - VG 1 K 320/15) verpflichtet gewesen, auf den Fristablauf einer (weitaus wichtigeren) Restitutionsklage zu dem Urteil der Kammer vom 04. Juli 2014 (VG 1 K 902/11) hinzuweisen, ist schon deshalb abwegig, weil das - über Hinweispflichten des Gerichts (etwa des Vorsitzenden nach § 86 Abs. 3 VwGO) in einem noch anhängigen verwaltungsgerichtlichen Verfahren weit hinausgehend - einer Rechtsberatung eines Beteiligten, zumal außerhalb eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens, gleichkäme.

  • VG Arnsberg, 12.06.2002 - 1 K 556/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Verpflichtung eines Eigentümers land- und

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Der Restitutionsantragsteller erhob am 27. März 2000 Klage (1 K 556/00).

    Die Kammer trennte das Verfahren zu dem noch streitgegenständlichen Grundeigentum im Anschluss an eine mündliche Verhandlung vom 26. Oktober 2011 ab, stellte das Verfahren 1 K 556/00 mit Beschluss vom 04. Januar 2012 ein und führte es unter dem Aktenzeichen VG 1 K 902/11 fort.

    das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 04. Juli 2014 zum Aktenzeichen VG 1 K 902/11 aufzuheben und die Beklagte unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Landesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen vom 17. Februar 2000 zu verpflichten, das zu den ehemaligen Gütern G ... einschließlich des Dorfes und Vorwerks F ... gehörende Grundeigentum sowie das ehemalige Grundeigentum in M ... mit Ausnahme der in den Verfahren VG 1 K 556/00, VG 1 K 308/12 und VG 1 K 621/12 - VG 1 K 623/12 streitgegenständlich gewesenen Grundstücke auf die Rechtsnachfolger des F ... zurück zu übertragen,.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten der vorliegenden Restitutionsklage nebst Beiakten und der parallelen Restitutionsklagen VG 1 K 318/15 - VG 1 K 320/15, sowie die Gerichtsakten der jeweiligen Ausgangsverfahren 1 K 902/11, 1 K 623/12, 1 K 622/12, 1 K 621/12, 1 K 308/12, 1 K 828/04 und 1 K 556/00 Bezug genommen.

  • BGH, 28.10.1971 - IX ZR 79/67

    Urkunden als Restitutionsgrund

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Die Restitutionsklage dient damit der materiellen Gerechtigkeit, aber auch öffentlichen Interessen: Es soll verhindert werden, dass die Autorität des Gerichts und das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung in den Fällen Schaden nehmen, in denen der dem Urteil zu Grunde liegende Sachverhalt - nunmehr für jedermann erkennbar - in einer für das allgemeine Rechtsgefühl unerträglichen Weise erschüttert ist (BGH, Urt. v. 28. Oktober 1971 - IX ZR 79/67 -, juris, Rn. 12; BGH, Urt. v. 21. Januar 1988 - III ZR 252/86 -, juris; Rudisile in: Schoch/Schneider, VwGO, 40. EL Februar 2021, § 153 VwGO Rn. 5, Rn. 15; zum Erfordernis der Erschütterung der Tatsachengrundlage des Urteils im Ausgangsverfahren auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07. Juni 1994 - 10 S 1538/93 -, zit. nach beck.online).

    Bei der Prüfung des § 580 Nr. 7 lit. b) ZPO dürfen nur das tatsächliche Vorbringen im Vorprozess, der im Zusammenhang mit der nachträglich aufgefundenen Urkunde stehende Prozessstoff und - als Beweismittel - nur die im Vorprozess erhobenen und angetretenen Beweise sowie die neuen Urkunden berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 12. Dezember 1962 - IV ZR 127/62 -, juris Rn. 15; BGH, Urt. v. 21. Oktober 2004 - IX ZR 59/04 -, juris Rn. 18; BGH, Urt. v. 28. Oktober 1971 - IX ZR 79/67 -, juris Rn. 16).

  • BGH, 12.12.1962 - IV ZR 127/62

    Restitutionsklage

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Bei der Prüfung des § 580 Nr. 7 lit. b) ZPO dürfen nur das tatsächliche Vorbringen im Vorprozess, der im Zusammenhang mit der nachträglich aufgefundenen Urkunde stehende Prozessstoff und - als Beweismittel - nur die im Vorprozess erhobenen und angetretenen Beweise sowie die neuen Urkunden berücksichtigt werden (BGH, Urt. v. 12. Dezember 1962 - IV ZR 127/62 -, juris Rn. 15; BGH, Urt. v. 21. Oktober 2004 - IX ZR 59/04 -, juris Rn. 18; BGH, Urt. v. 28. Oktober 1971 - IX ZR 79/67 -, juris Rn. 16).

    Auch in diesem Zusammenhang darf die Urkunde in Verbindung mit dem zu berücksichtigenden Prozessstoff nur als Beweismittel, und zwar nur mit dem Beweiswert gewürdigt werden, den sie als Urkunde hat (BGH, Urt. v. 12. Dezember 1962 - IV ZR 127/62 -, juris Rn. 18).

  • VG Cottbus, 25.07.2013 - 1 K 759/09

    Entschädigungsrecht; Entschädigung der mit einem dinglichen Nutzungsrecht

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Ein Bescheidungsbegehren i. S. v. § 113 Abs. 5 S. 2 VwGO ist nicht sachgerecht, wenn die Behörde - wie vorliegend im Fall eines Rückübertragungsbegehrens - eine gebundene Entscheidung zu treffen hat und auch sonstige Gründe der Verpflichtung des Verwaltungsgerichts, die Sache spruchreif zu machen, nicht entgegen stehen, so dass (weitergehend) auf die Verpflichtung zum Erlass des erfolglos beantragten Verwaltungsakts geklagt werden kann (BVerwG, Urteile v. 16. Dezember 1993 - BVerwG 3 C 55.89 -, juris Rn. 36 u. v. 02. Mai 1984 - BVerwG 8 C 94.82 -, juris Rn. 19; OVG f. d. Ld. Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14. Mai 2013 - 13 A 910/13 -, juris Rn. 4; Urt. d. Kammer v. 25. Juli 2013 - VG 1 K 759/09 -, Urteilsabdruck S. 12 u. Beschl. v. 03. März 2009 -, 1 K 665/06).

    Deshalb wäre es selbst dann nicht zulässig, eine an zwingendes Recht gebundene Entscheidung mit gewissermaßen an die Behörde zurückverweisender Wirkung aufzuheben und der Behörde die Prüfung und Feststellung aller sonstigen Voraussetzungen für den in Rede stehenden Anspruch zu überlassen, wenn die von der Behörde zur Stützung eines ablehnenden Bescheids herangezogenen Gründe als rechtlich nicht haltbar erkannt würden (Urt. d. Kammer v. 04. Juli 2014 - 1 K 902/11 -, juris Rn. 286; ebenso: VG Cottbus, Urt. v. 25. Juli 2013 - 1 K 759/09 -, juris Rn. 35).

  • BVerwG, 29.07.2015 - 8 B 75.14

    Rückübertragung von Grundstücken; Vermögensverlust nach § 1 Abs. 6 VermG

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Die Klage des Verfahrens VG 1 K 902/11 wies die Kammer mit Urteil vom 04. Juli 2014 im Anschluss an eine mündliche Verhandlung vom 11. Juni 2014 ab (juris, dort unter: Urt. v. "11. Juni" 2014); das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 29. Juli 2015 (BVerwG 8 B 75.14 -, juris) zurück.

    Im Zeitpunkt der Klageerhebung am 13. September 2016 war allerdings auch diese Frist bereits seit Langem verstrichen, denn das Urteil wurde mit Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Bundesverwaltungsgericht am 29. Juli 2015 (BVerwG 8 B 75.14 ) rechtskräftig.

  • BVerwG, 08.12.2016 - 4 CN 4.16

    Antragsänderung; Baugrundstück; Bebauungsplan der Innenentwicklung;

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Zwar hat ihr das Bundesamt mit Schriftsatz vom 12. November 2021 widersprochen, § 91 Abs. 1 1. Alt. VwGO, das Gericht hält sie jedoch für sachdienlich, § 91 Abs. 1 2. Alt. VwGO, weil der Streitstoff der geänderten Klage im Wesentlichen derselbe bleibt und daher zu erwarten ist, dass die Änderung der Klage die endgültige Beilegung der Auseinandersetzung fördert (BVerwG, Urt. v. 08. Dezember 2016 - BVerwG 4 CN 4.16 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 21. Juli 2016 - BVerwG 3 B 41.15 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 2762/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Das schriftliche Beweismittel, auf das die Restitution gestützt wird, darf nicht die Funktion haben, ein nach § 580 Nr. 7 lit. b) ZPO an sich ausgeschlossenes Beweismittel zu ersetzen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 24. Oktober 2017 - 1 BvR 2762/12 -, juris Rn. 29 unter Verweis auf BVerwG, Beschl. v. 11. Oktober 2004 - BVerwG 7 B 83.04 -, juris Rn. 10; BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 1982 - BVerwG 7 B 13.82 -, juris Rn. 4; Guckelberger in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 153 VwGO Rn. 70).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 07.11.2019 - 5 Sa 134/19

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung - Containersignatur -

    Auszug aus VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 1601/16
    Der Schilderung eines Sachverhalts in einem rechtsanwaltlichen Schriftsatz lässt sich grundsätzlich die pflichtgemäße Versicherung entnehmen, dass die betreffende Tatsache so geschehen oder wahrgenommen worden sei (vgl. etwa BAG, Urt. v. 14. November 1985 - 2 AZR 652/84 -, juris Rn. 33; BAG, Urt. v. 07. Mai 1998 - 2 AZR 344/97 -, juris Rn. 39; LArbG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 07. November 2019 - 5 Sa 134/19 -, juris Rn. 40; OLG Köln, Beschl. v. 20. Dezember 1963 - 1 Ws 76/63 -, NJW 1964, 1038 unter Bezugnahme auf die Rspr. d. RG und des RArbG; Zöller/Stephan, ZPO, 14. Aufl., § 294 ZPO Rn. 5; weitere Beispiele bei: Assmann in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl. 2012, § 294 "Glaubhaftmachung").
  • BGH, 21.10.2004 - IX ZR 59/04

    Nachträgliches Bestreiten von Tatsachen aufgrund des Fundes einer Urkunde als

  • BVerwG, 02.05.1984 - 8 C 94.82

    Wohngeld - Antrag - Verwaltungsgerichtsverfahren - Weiterer Antrag -

  • BVerwG, 21.07.2016 - 3 B 41.15

    Aufnahme von Betten einer Einrichtung in den Krankenhausplan

  • BGH, 21.01.1988 - III ZR 252/86

    Zusammenhang zwischen Restitutionsgrund und Vorentscheidung

  • BAG, 07.05.1998 - 2 AZR 344/97

    Nichtigkeitsklage

  • OVG Niedersachsen, 06.03.2018 - 13 F 65/18

    Zulässigkeit des Antrages auf Wiederaufnahme eines Prozesskostenhilfeverfahrens;

  • BAG, 14.11.1985 - 2 AZR 652/84

    Krankheitsbedingte Verhinderung am Erscheinen zu einem Prozesstermin - Ausbleiben

  • BVerwG, 07.07.1999 - 8 B 66.99

    Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage, russische Rehabilitierung,

  • BGH, 07.11.1990 - IV ZR 218/89

    Strafurteil als Beweisurkunde i.S. von ZPO § 580 Nr. 7 Buchstabe b

  • BVerwG, 28.07.2016 - 8 B 22.15

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im

  • BVerwG, 16.12.1993 - 3 C 55.89

    Übergang von Referenzmengen nach Auslaufen eines Stückland-Pachtvertrages -

  • BFH, 18.02.2004 - V B 154/03

    Restitutionsgrund

  • BVerwG, 11.10.2004 - 7 B 83.04

    Beweiswert schriftlicher Zeugenerklärungen; Anspruch auf Fortführung des

  • OLG Dresden, 25.11.2009 - 3 U 1317/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anbringung

  • VGH Bayern, 28.03.2019 - 20 S 19.384

    Unzulässiger Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens

  • BVerwG, 21.01.1982 - 7 B 13.82

    Zulassungspflicht für Kraftfahrzeuge und deren Anhänger - Beschwerde gegen die

  • OLG Bremen, 10.07.2008 - 1 U 40/08

    Entfallen des Hindernisses der Bedürftigkeit mit der Deckungszusage des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2013 - 13 A 910/13

    Anspruch auf Zulassung zum Bachelor-Studiengang "Betriebswirtschaft" außerhalb

  • VGH Bayern, 07.02.2005 - 1 A 02.105
  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 10 S 1538/93

    Zuständigkeit des Revisionsgerichts für eine Restitutionsklage -

  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WBW 1.94

    Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeantrags in Wehrdienstangelegenheiten -

  • VG Magdeburg, 02.03.2012 - 2 A 109/11

    Restitutionsklage: Neu aufgefundene Urkunde; Beweiswirkung in Bezug auf die

  • OLG Köln, 20.12.1963 - 1 Ws 76/63
  • VG Koblenz, 02.07.2007 - 4 K 1480/06

    Erschließungsbeitragsrecht; Restitutionsklage; Rechtsansicht einer Behörde

  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 C 2.92

    Revision - Beschwerde - Rechtskraft - Wiederaufnahme - Ausschlußfrist -

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 64.13

    Anforderungen an die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter zur Gewährleistung

  • BVerwG, 20.02.2014 - 8 B 66.13

    Zulassung der Revision im Zusammenhang mit Restitutionsansprüchen wegen

  • VG Potsdam, 04.12.2008 - 1 K 1922/08

    Rückübertragung der Güter Solms-Baruth abgelehnt

  • VG Cottbus, 23.05.2013 - 1 K 622/12

    Rückübertragungsrecht

  • VG Cottbus, 09.12.2021 - 1 K 318/15
    Insoweit hat der Kläger am 13. September 2016 Restitutionsklage erhoben (VG 1 K 1601/16).

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten der vorliegenden Restitutionsklage (3 Bände) und der parallelen Restitutionsklagen der Verfahren VG 1 K 319/15 - VG 1 K 320/15 und VG 1 K 1601/16 nebst Beiakten, sowie die Gerichtsakten der jeweiligen Ausgangsverfahren 1 K 902/11, 1 K 621/12 - 1 K 623/12, 1 K 308/12, 1 K 828/04 und 1 K 556/00 Bezug genommen.

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